Gibt es rechtliche Möglichkeiten?

Immer mehr Gerichte erkennen Mobbing als arbeitsrechtliche Pflichtenverletzung an!

 

Hierzu einige Leitsätze aus Gerichtsentscheidungen:


- Sind in einem zeitlichen Zusammenhang mit gerichtlich festgestellten Mobbinghandlungen Erkrankungen aufgetreten, die nach ärztlicher Feststellung auf psychischen Druck zurückzuführen sind, dann ist die Ursächlichkeit dieser Mobbinghandlungen für diese Erkrankungen indiziert.


- Wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann von einem Mobber nach § 823 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG immaterieller Schadenersatz in Form einer Geldentschädigung beansprucht werden.


 - Bei Verletzung der Gesundheit seines Opfers ist der Mobber neben seiner Verpflichtung, dem Mobbingopfer materielle Gesundheitsschäden, wie etwa Erwerbseinbußen zu ersetzen, nach § 823 BGB i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB darüber hinaus zur Zahlung eines Schmerzensgelds verpflichtet.


- Arbeitnehmer, die Mitarbeiter mobben, handeln im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsverletzung ihrer Opfer zumindest fahrlässig, denn sie müssen wegen der Eignung von Mobbingangriffen zur psychischen Destabilisierung einer Persönlichkeit zwangsläufig damit rechnen, dass diese früher oder später gesundheitliche Schädigungen hervorrufen


In der Regel wird der außergerichtlichen Einigungen der Vorzug zu geben sein.



Es bleibt dennoch festzuhalten, dass jedem von Mobbing betroffenen

(z.B. Mitarbeiterin / Mitarbeiter) der Rechtsweg offen steht. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur arbeits- sondern auch strafrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen.

 

Eine Rechtsberatung, die einem Rechtsanwalt vorbehalten ist, wird von mir nicht durchgeführt.



Gerichtsurteile zu Mobbing
http://www.fairness-stiftung.de/14LeitsaetzeThueringen.htm
http://www.fairness-stiftung.de/Urteile.asp
www.mobbing-web.de/html/urteile-arbeitsrecht-mobbing.html

 

EU-Richtlinie in der u.a. gesetzliche Regelungen gegen Mobbing am Arbeitsplatz gefordert werden:

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52002DC0118:DE:HTML